![]() |
||
![]() Zeit, dass was passiert: Marode Ufersituation. |
![]() Betreten erlaubt: Zonen und Grenzen achten. 5 Sinne: Sehen An die Stelle der konventionellen Aufteilung Gehweg – Straße tritt eine dreifache Zonierung, nämlich Uferpromenade – multifunktionaler Mittel- und Fahrstreifen – Pufferzone mit Hauseingängen und Stellplätzen. Diese drei Zonen sind durch das Pflaster markiert. Für Gehqualität sorgt die Beschaffenheit des kleinteiligen Pflasters. Als Gesteinsart wurde Bayerischer-Wald-Granit gewählt, welcher feinkörnig “gewachsen” ist und ferner die Eigenschaft hat, zu spalten und somit eine glatte Oberfläche hervorzubringen. Für noch mehr Gehqualität – etwa für Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen – sorgen Platten im Bereich der Uferpromenade. Andreas Kampik dazu: “Das spürt man ja, ob man auf dem Pflaster geht oder auf Platten. Das sind ganz andere haptische Erlebnisse.” Was die Mehrfachnutzung ein- und desselben Raumangebots – etwa des breiten Mittel- und Fahrstreifens – angeht, gilt es umzudenken in Richtung auf ein Miteinander, das laut Kampik im laufenden Betrieb gut funktioniert: Angemerkt Verständlich ist, dass direkte Bürgerbeteiligungen (wie etwa eine AnwohnerInnenversammlung) unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Denn schließlich handelt es sich bei solchen Planungen um die Gestaltung des unmittelbaren Umfelds, der Privatsphäre also. Befremdlich würde erscheinen, wenn sich AnwohnerInnen für ihre Meinung, ihre Wünsche und Bedürfnisse öffentlich zu rechtfertigen hätten. In Fällen wie der Schiffgasse in Amberg, die verschiedene Bedürfnisse auf engem Raum zusammenführt, kann sich die Privatsphäre jenseits festgeschriebener Besitzverhältnisse auch auf Teile der Straße erstrecken. Die Hauseingänge etwa, in Verbindung mit dem Straßenpflaster davor gesehen, bilden zusammen eine Grauzone zwischen “öffentlich” und “privat”, die im Sinne guter Praxis zu respektieren ist. Symbolisch drückt sich diese Art von Respekt darin aus, dass sich die Struktur des Pflasters unmittelbar vor den Hauseingängen vom übrigen Belag unterscheidet. Auch auf knappem Raum lässt sich somit ein Bedürfnis realisieren, und zwar nicht mittels Zuteilung einer abgegrenzten Bodenfläche, wohl aber durch Architektursprache, welche sich in Form des besonderen Pflasterbelags ausdrückt: “Achtung: Hier wohne ich! Hier gehen wir ein und aus, hier soll kein rücksichtsloser Radfahrer über meine Zehen fahren und kein Fußgänger mich anrempeln”. Anders herum betrachtet ist es verständlich und nachvollziehbar, dass ein allgemeines Interesse an der Gestaltung des öffentlichen Raums besteht. Interessen und (Heimat-)Gefühle lassen sich eben nicht nur an den Besitzverhältnissen festmachen. Sie erfordern den Dialog und die Wahrnehmung verschiedener Befindlichkeiten. Eben darin besteht die Umsetzung von Chancengleichheit im Sinn von GMS als einer echten Querschnittsaufgabe, die den Wechsel der Perspektive weg von dogmatischen Forderungen hin zu einer Gesamtschau öffnet. In ihren Feinheiten lassen sich GMS-Prozesse auch als eine Art westliches Feng Shui betiteln, als eine Art Technik nämlich, eine Haltung der Achtsamkeit gegenüber Verhältnissen und auch Grenzen baulich auszudrücken. |